Die drei häufigsten Notfallsituationen
In diesen Situationen ist sofortiges Handeln entscheidend. Jede Minute, die Sie ohne anwaltlichen Beistand sind, kann Ihren Fall verschlechtern.
Verhaftung / Festnahme
Sie wurden festgenommen oder befinden sich in Polizeigewahrsam.
- Sagen Sie nichts in der Sache, sondern nur zu den gesetzliche verpflichtenden Angaben wie Vor-, Familien- oder Geburtsname, den Ort oder Tag ihrer Geburt, ihren Familienstand, ihren Beruf, ihren Wohnort, ihre Wohnung und ihre Staatsangehörigkeit (vgl. § 111. OWiG).
- Verlangen Sie sofort einen Anwalt.
- Rufen Sie +49 170 2365594 an oder lassen Sie jemanden für Sie anrufen.
Ihr Recht: Sie dürfen sofort nach der Festnahme einen Anwalt kontaktieren – dieses Recht kann Ihnen nicht verwehrt werden.
Durchsuchung
Polizei oder Staatsanwaltschaft durchsuchen Ihre Wohnung, Ihr Büro, Ihr Fahrzeug oder Ihre Person.
- Lassen Sie die Beamten hinein – Widerstand ist strafbar.
- Reden Sie nicht mit ihnen.
- Rufen Sie sofort Rechtsanwalt Rinker an.
- Bewahren Sie Ruhe und beobachten Sie genau, welche Räume und Gegenstände von der Durchsuchung betroffen sind.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, bevor Ihr Anwalt den Durchsuchungsbeschluss geprüft hat, und fordern Sie eine Kopie davon.
Beschlagnahmung
Die Polizei beschlagnahmt Ihren Führerschein, Ihr Fahrzeug oder andere Gegenstände.
- Leisten Sie keinen Widerstand und widersprechen Sie nicht vor Ort.
- Machen Sie keine Angaben zur Sache.
- Rufen Sie sofort Rechtsanwalt Rinker an.
- Notieren Sie sich, welche Gegenstände mitgenommen wurden, und bewahren Sie alle dazu ausgehändigten Unterlagen sorgfältig auf.
Wichtig: Lassen Sie sich eine Bestätigung über die beschlagnahmten Gegenstände aushändigen und fordern Sie die Rechtsgrundlage der Maßnahme.
- Recht auf sofortigen Anwalt nach der Festnahme (Art. 6 Abs. 3 EMRK, § 136 StPO)
- Recht zu schweigen – keine Aussagepflicht als Beschuldigter (§ 136 StPO)
- Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Verteidiger (§ 147 StPO)
- Recht auf Vorführung bei vorläufiger Festnahme (§ 128 StPO; Art. 104 Abs. 3 GG) – dem Richter spätestens am Tag nach der Festnahme
- Recht auf Kopie des Durchsuchungsbeschlusses (§ 107 StPO)
Was Sie auf keinen Fall tun dürfen
Viele Menschen machen in der Aufregung des Notfalls Fehler, die das Verfahren erschweren. Vermeiden Sie unbedingt:
- Aussagen ohne Anwalt – Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113 ff. StGB) – Auch hier gilt: keine Gegenwehr leisten
- Nicht spontan eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder Dokumente unterzeichnen
- Mit Zeugen sprechen – Verdacht der Einflussnahme auf Zeugen
- Soziale Medien nutzen – Posts können als Beweise verwendet werden
- Auf einen Pflichtverteidiger warten – Rufen Sie sofort Ihren Wahlverteidiger an