Notfall – Sofort handeln

Verhaftet? Durchsuchung? Jetzt sofort anrufen.

Rechtsanwalt Rinker ist 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche für Sie erreichbar. Schweigen Sie gegenüber der Polizei – bis wir gesprochen haben.

Die drei häufigsten Notfallsituationen

In diesen Situationen ist sofortiges Handeln entscheidend. Jede Minute, die Sie ohne anwaltlichen Beistand sind, kann Ihren Fall verschlechtern.

Verhaftung / Festnahme

Sie wurden festgenommen oder befinden sich in Polizeigewahrsam.

  • Sagen Sie nichts in der Sache, sondern nur zu den gesetzliche verpflichtenden Angaben wie Vor-, Familien- oder Geburtsname, den Ort oder Tag ihrer Geburt, ihren Familienstand, ihren Beruf, ihren Wohnort, ihre Wohnung und ihre Staatsangehörigkeit (vgl. § 111. OWiG).
  • Verlangen Sie sofort einen Anwalt.
  • Rufen Sie +49 170 2365594 an oder lassen Sie jemanden für Sie anrufen.

Ihr Recht: Sie dürfen sofort nach der Festnahme einen Anwalt kontaktieren – dieses Recht kann Ihnen nicht verwehrt werden.

Durchsuchung

Polizei oder Staatsanwaltschaft durchsuchen Ihre Wohnung, Ihr Büro, Ihr Fahrzeug oder Ihre Person.

  • Lassen Sie die Beamten hinein – Widerstand ist strafbar.
  • Reden Sie nicht mit ihnen.
  • Rufen Sie sofort Rechtsanwalt Rinker an.
  • Bewahren Sie Ruhe und beobachten Sie genau, welche Räume und Gegenstände von der Durchsuchung betroffen sind.

Wichtig: Unterschreiben Sie nichts, bevor Ihr Anwalt den Durchsuchungsbeschluss geprüft hat, und fordern Sie eine Kopie davon.

Beschlagnahmung

Die Polizei beschlagnahmt Ihren Führerschein, Ihr Fahrzeug oder andere Gegenstände.

  • Leisten Sie keinen Widerstand und widersprechen Sie nicht vor Ort.
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache.
  • Rufen Sie sofort Rechtsanwalt Rinker an.
  • Notieren Sie sich, welche Gegenstände mitgenommen wurden, und bewahren Sie alle dazu ausgehändigten Unterlagen sorgfältig auf.

Wichtig: Lassen Sie sich eine Bestätigung über die beschlagnahmten Gegenstände aushändigen und fordern Sie die Rechtsgrundlage der Maßnahme.

Ihre wichtigsten Rechte im Notfall
  • Recht auf sofortigen Anwalt nach der Festnahme (Art. 6 Abs. 3 EMRK, § 136 StPO)
  • Recht zu schweigen – keine Aussagepflicht als Beschuldigter (§ 136 StPO)
  • Recht auf Akteneinsicht durch Ihren Verteidiger (§ 147 StPO)
  • Recht auf Vorführung bei vorläufiger Festnahme (§ 128 StPO; Art. 104 Abs. 3 GG) – dem Richter spätestens am Tag nach der Festnahme
  • Recht auf Kopie des Durchsuchungsbeschlusses (§ 107 StPO)
Schreibtisch der Kanzlei Rinker

Was Sie auf keinen Fall tun dürfen

Viele Menschen machen in der Aufregung des Notfalls Fehler, die das Verfahren erschweren. Vermeiden Sie unbedingt:

  • Aussagen ohne Anwalt – Alles was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden
  • Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte (§§ 113 ff. StGB) – Auch hier gilt: keine Gegenwehr leisten
  • Nicht spontan eine schriftliche Stellungnahme abgeben oder Dokumente unterzeichnen
  • Mit Zeugen sprechen – Verdacht der Einflussnahme auf Zeugen
  • Soziale Medien nutzen – Posts können als Beweise verwendet werden
  • Auf einen Pflichtverteidiger warten – Rufen Sie sofort Ihren Wahlverteidiger an
Sofortmaßnahmen

Was jetzt zu tun ist – Schritt für Schritt

Diese vier Schritte können den entscheidenden Unterschied machen.

1

Schweigen Sie

Machen Sie gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft keinerlei Aussagen. Nennen Sie nur Ihren Namen und Ihre Adresse. Schweigen ist kein Zeichen von Schuld – es ist Ihr Recht.

2

Anwalt anrufen

Rufen Sie sofort +49 170 2365594 an. Wenn Sie nicht selbst telefonieren können, lassen Sie einen Angehörigen für Sie anrufen. Verlangen Sie ausdrücklich das Recht auf einen Anwalt.

3

Dokumente sichern

Fordern Sie Kopien aller Dokumente: Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss, Protokolle. Notieren Sie sich Namen der beteiligten Beamten und alle Beobachtungen während der Maßnahme.

4

Nichts unterschreiben

Unterschreiben Sie keine Erklärungen, Protokolle oder Geständnisse, bevor Ihr Anwalt alles geprüft hat. Auch ein "harmloses" Protokoll kann schwerwiegende Folgen haben.

Notfall FAQ

Häufige Fragen im Notfall

Was tue ich, wenn ich verhaftet werde und kein Handy habe? +

Verlangen Sie von den Polizeibeamten ausdrücklich das Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Dies ist ein Grundrecht (§ 136 StPO), das Ihnen nicht verweigert werden darf. Geben Sie ihnen die Nummer +49 170 2365594 und bitten Sie sie, für Sie anzurufen. Alternativ können Sie nach dem Telefonieren verlangen, dass Sie jemanden (Angehörigen) benachrichtigen dürfen, der dann den Anwalt informiert.

Muss ich bei einer Durchsuchung die Tür öffnen? +

Wenn die Polizei einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss vorlegt, müssen Sie Zugang gewähren. Widerstand ist strafbar. Fordern Sie jedoch die Vorlage des Durchsuchungsbeschlusses und einer Kopie davon. Rufen Sie sofort Ihren Anwalt an, während die Durchsuchung läuft. Ohne gültigen Beschluss oder bei Gefahr in Verzug (Ausnahmefall) haben Beamte andere Befugnisse – auch hier: Kooperieren, aber schweigen.

Wie lange darf ich ohne Richtervorführung festgehalten werden? +

Gemäß Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz und § 128 StPO dürfen Sie maximal bis zum Ende des auf die Festnahme folgenden Tages ohne richterliche Anordnung festgehalten werden. Das bedeutet: Wenn Sie am Montag um 15 Uhr verhaftet werden, muss spätestens am Dienstag um Mitternacht eine richterliche Entscheidung vorliegen. In der Praxis werden Sie meistens innerhalb von 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt.

Ist eine Vorladung ein Notfall im Sinne dieser Seite? +

Nicht zwingend. Anders als eine Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahmung ist eine Vorladung meist keine akut eskalierende Situation, sondern verschafft Ihnen etwas mehr zeitlichen Spielraum. Trotzdem sollten Sie eine Vorladung ernst nehmen und nicht auf eigene Faust reagieren. Melden Sie sich gerne bei der Kanzlei Rinker, wenn Sie eine Vorladung erhalten haben – wir beraten Sie, wie Sie damit am besten umgehen.

Was passiert, wenn ich eine Vorladung ignoriere? +

Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung zu folgen. Sie können und sollten durch Ihren Anwalt mitteilen lassen, dass Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Anders ist es bei einer staatsanwaltschaftlichen Ladung oder Gerichtsladung – hier können bei unentschuldigtem Ausbleiben Vorführungsbefehle erlassen werden. Rufen Sie uns an, damit wir die Vorladung prüfen und das Richtige veranlassen.

Was kostet der Anruf beim Notruf? +

Der erste Anruf beim Notruf ist kostenlos – wir besprechen die Situation kurz und ich entscheide dann gemeinsam mit Ihnen, wie wir weiter vorgehen. Keine versteckten Kosten, keine bösen Überraschungen. Die eigentliche Beratungsgebühr und das weitere Honorar besprechen wir transparent im ersten Gespräch.

Jetzt handeln

Zögern Sie nicht – jede Stunde zählt.

In strafrechtlichen Notfällen entscheiden die ersten Stunden über den Verlauf des gesamten Verfahrens. Rufen Sie jetzt an.

+49 170 2365594 – Jetzt anrufen