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In diesen Tätigkeitsfeldern können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden
Warum ich?
Strafrechtliche Notfallnummer (24h/Tag)
Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten
Professionelle und empathische Verteidigung
Engagiertes, reaktionsschnelles und effektives Handeln
Verhalten beim Vorwurf einer Straftat
Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
Sprechen Sie nicht mit der Polizei oder anderen Ermittlungspersonen
Bewahren Sie unbedingt Ruhe
Bleiben Sie ruhig und gefasst, vermeiden Sie impulsive Reaktionen.
Unterschreiben Sie nichts
Unterschreiben Sie keine Dokumente ohne rechtlichen Beistand.
Nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf
Rufen Sie meine Notfallnummer an, um sofortige Hilfe zu erhalten.
🆘
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Ablauf des Strafverfahrens
🟥 1. Erste Kontaktaufnahme, Schweigerecht, Ruhe bewahren
Wenn gegen sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, worüber sie meist durch ein Vorladungsschreiben zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erfahren haben, nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu mir auf und bewahren Sie Ruhe. Vor der Kontaktaufnahme machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und unterschreiben Sie nichts. Ich werde alles Notwendige für Sie veranlassen.
🟥 2. Erstberatung und Akteneinsichtsantrag
Nach der Kontaktaufnahme folgt eine Erstberatung, in der ich Ihnen den allgemeinen Ablauf des Strafverfahrens und ihre Rechte als Beschuldigter sowie die anfallenden Kosten transparent erläutere. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, beantrage ich Akteneinsicht und teile mit, dass Sie sich nicht zu dem Tatvorwurf äußern und auch nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen werden. Eine detaillierte Besprechung Ihres Falls erfolgt erst, nachdem die Ermittlungsakte vorliegt, weil nur dann eine seriöse Einschätzung der Sach- und Rechtslage vorgenommen werden kann.
🟥 3. Strategiebesprechung mit den Ziel der frühzeitigen Beendigung des Verfahrens
In diesem Schritt lege ich mit Ihnen die konkrete individuelle Verteidigungsstrategie fest. Ich erörtere mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, sich bereits frühzeitig zu dem Tatvorwurf zu äußern oder besser zu schweigen. Auch bespreche ich mit Ihnen anhand der Strafakte, ob entlastende Beweise vorgebracht werden können und beantrage diese zu erheben.
🟥 4. Einstellung des Verfahrens, Strafbefehl, Hauptverhandlung
Im besten Fall kann ich für Sie erreichen, dass Ihr Verfahren bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Sollte dies nicht gelingen, wird die Staatsanwaltschaft entweder den Erlass eines Strafbefehls gegen Sie beantragen oder Anklage erheben. Wird der Strafbefehl von Ihnen akzeptiert, endet das Verfahren. Andernfalls lege ich für Sie, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, Einspruch ein. Dann kommt es i.d.R. zur Hauptverhandlung. Für den Fall, dass Anklage erhoben wurde und das Gericht diese zulässt, wird ebenfalls ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Hierauf werden Sie von mir sehr gründlich vorbereitet.
🟥 5. Abschluss des Verfahrens, Rechtsmittelverfahren
Nach dem Abschluss des Verfahrens bespreche ich mit Ihnen das Ergebnis und weitere persönliche Schritte. Sollte es zu einer Verurteilung gekommen sein, prüfe ich für Sie, ob die Einlegung eines Rechtsmittels Aussicht auf Erfolg hat und lege dieses auf Wunsch für Sie ein und verteidige Sie in diesem Verfahren.
Im Falle einer Festnahme sieht dies etwas anders aus:
🟥 1. Kontaktaufnahme, Schweigerecht, Ruhe bewahren, Aufsuchen im Polizeigewahrsam
Entweder Sie selbst, ein Familienmitglied oder ein Freund informieren mich darüber, dass Sie (vorläufig) festgenommen wurden. Wenn ich in Erfahrung gebracht habe, wo Sie sich derzeit befinden, welche Polizeidienststelle zuständig ist und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, suche ich Sie umgehend im Polizeigewahrsam auf. Dort führe ich mit Ihnen eine erste Besprechung durch und kläre Sie über Ihre Rechte und das weitere Vorgehen auf. Bis dahin machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, bewahren Sie Ruhe und unterschreiben Sie nichts.
🟥 2. Vorführungstermin
Ich verteidige Sie selbstverständlich bereits im Vorführungstermin vor dem Haftrichter. Dort versuche ich zu verhindern, dass gegen Sie ein Haftbefehl erlassen wird oder ein bereits existierenden Haftbefehl aufgehoben oder außer Vollzug gesetzt wird.
🟥 3. Ggf. Untersuchungshaft
Sollte sich der Erlass bzw. die Vollstreckung eines Haftbefehls nicht verhindern lassen, suche ich Sie in der Untersuchungshaft auf. Dort besprechen wir nach Akteneinsicht die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten einer Haftbeschwerde oder eines Antrages auf Haftprüfung.
🟥 4. Hauptverhandlung
Wenn es nicht gelingen sollte, die Untersuchungshaft zu beenden, werde ich Sie bis zum Ende des Verfahrens in der Untersuchungshaft besuchen, um Sie auf den anstehenden Prozess gründlich vorzubereiten. In der stattfindenden Hauptverhandlung werde ich selbstverständlich sämtliche Hebel in Bewegung setzten, um für Sie ein optimales Prozessergebnis zu erzielen.
🟥 5. Nach dem Prozess
Am Ende des Prozesses bespreche ich mit Ihnen das erzielte Ergebnis und ggf. weitere erforderliche Maßnahmen.
FAQ
Jede festgenommene Person hat das Recht:
- zu schweigen und das Nichtbeantworten von Fragen darf nicht gegen Sie verwendet werden
- einen Anwalt über die Festnahme zu informieren und mit ihm in Kontakt zu treten
- über den Grund der Festnahme und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe informiert zu werden
- bei Vernehmungen von einem Anwalt begleitet zu werden
Es ist wichtig, dass Sie sofort einen Anwalt kontaktieren, der sich auf Strafrecht spezialisiert hat. Dieser vertritt Sie vollständig, analysiert die Vorwürfe, entwickelt eine Verteidigungsstrategie und repräsentiert Sie während des gesamten Verfahrens vor Behörden und Gerichten. Es ist entscheidend, dass Sie keine Handlungen vornehmen, die die Situation verschlimmern könnten, wie unüberlegte Aussagen, bevor Sie sich mit einem Anwalt beraten haben.
Die Dauer eines Strafverfahrens hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Fälle können innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexere Verfahren deutlich länger dauern können, in einigen Fällen sogar mehrere Jahre. Einfluss auf die Dauer haben unter anderem die Anzahl der Beweismittel, die Auslastung der Gerichte und die Verteidigungs-strategie.
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