Anwalt im Strafrecht - Jetzt starke Verteidigung sichern
Rund um die Uhr erreichbar
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Was sollten Sie jetzt tun?
Wird gegen Sie ermittelt oder läuft ein Verfahren? Dann ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren.
Schweigen Sie
zu den
Tatvorwürfen.
Kontaktieren Sie mich unverzüglich und lassen sich professionell beraten:
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Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf und nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu mir auf.
Wird gegen Sie ermittelt oder läuft ein Verfahren?
Dann ist es wichtig die Ruhe
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Seit über 10 Jahren bin ich in Strafsachen Ihr Strafverteidiger aus absoluter Überzeugung – verlässlich, verschwiegen und engagiert, egal um welchen Tatvorwurf es geht. Ich stehe Ihnen jederzeit vertrauensvoll zur Seite – auch wenn es mal „hoch hergeht“.
Mit fundierten Rechts- und Praxiskenntnissen verteidige ich Sie effektiv in jedem Stadium des Strafverfahrens, stets mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Schon beim ersten Kontakt erläutere ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens und Ihre Rechte – einschließlich Ihres Schweigerechts. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, sondern müssen nur Ihre Personalien angeben. Die Verteidigungsstrategie lege ich mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht fest.
Ich bin kurzfristig per Videokonferenz erreichbar und biete ein sicheres Mandantenportal für eine geschützte Kommunikation. In dringenden Fällen stehe ich Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Dank transparenter Kostenmodelle wissen Sie jederzeit, womit Sie rechnen können.
Seit über 10 Jahren bin ich in Strafsachen Ihr Strafverteidiger aus absoluter Überzeugung – verlässlich, verschwiegen und engagiert, egal um welchen Tatvorwurf es geht. Ich stehe Ihnen jederzeit vertrauensvoll zur Seite – auch wenn es mal „hoch hergeht“.
Mit fundierten Rechts- und Praxiskenntnissen verteidige ich Sie effektiv in jedem Stadium des Strafverfahrens, stets mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Schon beim ersten Kontakt erläutere ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens und Ihre Rechte – einschließlich Ihres Schweigerechts. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, sondern müssen nur Ihre Personalien angeben. Die Verteidigungsstrategie lege ich mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht fest.
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Seit über 10 Jahren bin ich in Strafsachen Ihr Strafverteidiger aus absoluter Überzeugung – verlässlich, verschwiegen und engagiert, egal um welchen Tatvorwurf es geht. Ich stehe Ihnen jederzeit vertrauensvoll zur Seite – auch wenn es mal „hoch hergeht“. Mit fundierten Rechts- und Praxiskenntnissen verteidige ich Sie effektiv in jedem Stadium des Strafverfahrens, stets mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erreichen.
Schon beim ersten Kontakt erläutere ich Ihnen den Ablauf des Verfahrens und Ihre Rechte – einschließlich Ihres Schweigerechts. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, sich zur Sache zu äußern, sondern müssen nur Ihre Personalien angeben. Die Verteidigungsstrategie lege ich mit Ihnen nach erfolgter Akteneinsicht fest.
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Die Lage ist oft verzwickt,
aber nie aussichtlos!
Die Verteidigung Ihrer Interessen gegen die geballte Macht der Ermittlungsbehörden und des Gerichts ist nicht nur Ihr gutes Recht, sondern verdient auch erfolgreich geplant und vorgetragen zu werden.
Kontaktieren Sie mich, ohne zu zögern,
wenn Sie strafrechtliche Hilfe benötigen!
Die Lage ist oft verzwickt, aber nie aussichtslos!
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Benötigen Sie dringend Hilfe?
Sie können mich jederzeit unter folgender Notfallnummer erreichen:
Benötigen Sie dringend Hilfe?
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Wenn gegen sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird, worüber sie meist durch ein Vorladungsschreiben zur Vernehmung oder einen Anhörungsbogen der Polizei erfahren haben oder sie festgenommen wurden, nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu mir auf und
bewahren Sie Ruhe. Vor der Kontaktaufnahme machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden in jedem Fall von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und unterschreiben Sie nichts. Ich werde alles Notwendige für Sie veranlassen. Es gilt: „Reden ist Silber, Schweigen ist
Gold“.
Nach der Kontaktaufnahme folgt eine erste anwaltliche strafrechtliche Erstberatung vor dem Hintergrund des vorliegenden Tatvorwurf, in der ich Ihnen den allgemeinen Ablauf des Strafverfahrens und ihre Rechte und Pflichten als Beschuldigter sowie die anfallenden Kosten
transparent erläutere. Wenn Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, beantrage ich Akteneinsicht und teile den Strafverfolgungsbehörden mit, dass Sie sich nicht zu dem Tatvorwurf äußern und auch nicht zu einer polizeilichen Vernehmung erscheinen werden. Eine detaillierte Besprechung Ihres Falls erfolgt erst, nachdem die Ermittlungsakte vorliegt, weil nur dann eine seriöse Einschätzung der Sach- und Rechtslage vorgenommen bzw. eine Strategie festgelegt werden kann.
In diesem Schritt lege ich mit Ihnen die konkrete individuelle Verteidigungsstrategie fest. Ich erörtere mit Ihnen, ob es sinnvoll ist, sich bereits frühzeitig zu dem Tatvorwurf zu äußern oder besser zu schweigen. Auch bespreche ich mit Ihnen anhand der Strafakte, ob entlastende Beweise vorgebracht werden können und beantrage diese zu erheben. Hauptziel ist- wenn dies rechtlich möglich ist- eine frühzeitige Einstellung des Strafverfahrens zu erreichen, damit Ihnen eine belastende Hauptverhandlung erspart werden kann.
Im besten Fall kann ich für Sie erreichen, dass Ihr Verfahren bereits frühzeitig im Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Sollte dies nicht gelingen, wird die Staatsanwaltschaft entweder den Erlass eines Strafbefehls gegen sie beantragen oder Anklage erheben. Wird der
Strafbefehl von Ihnen akzeptiert, endet das Verfahren. Andernfalls lege ich für Sie, wenn Aussicht auf Erfolg besteht, Einspruch ein. Dann kommt es i.d.R. zur Hauptverhandlung. Für den Fall, dass Anklage erhoben wurde und das Gericht diese zulässt, wird ebenfalls ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Hierauf werden Sie von mir sehr gründlich vorbereitet. In der Hauptverhandlung werde ich mit allen prozessualen Mitteln für den bestmöglichen Ausgang des Strafverfahrens kämpfen.
Nach dem Abschluss des Verfahrens bespreche ich mit Ihnen im Fall einer Verurteilung das Ergebnis und weitere persönliche Schritte. Ich prüfe für Sie, ob die Einlegung eines Rechtsmittels Aussicht auf Erfolg hat und lege dieses auf Wunsch für Sie ein und verteidige Sie
auch in diesem Verfahren.
Entweder Sie selbst, ein Familienmitglied oder ein Freund informieren mich darüber, dass sie (vorläufig) festgenommen wurden. Wenn ich in Erfahrung gebracht habe, wo sie sich derzeit befinden, welche Polizeidienststelle zuständig ist und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird,
suche ich Sie umgehend im Polizeigewahrsam auf. Dort führe ich mit Ihnen eine erste Besprechung durch und kläre Sie über ihre Rechte und das weitere Vorgehen auf. Spätestens am Tag nach der Festnahme werden sie dem Haftrichter vorgeführt. Auch vor diesem Termin
können wird kurz sprechen. Nachdem ich die Akte auf der Geschäftsstelle des zuständigen Haftrichters vor dem Termin eingesehen habe, findet die Vorführung statt. Der Haftrichter entscheidet dann darüber, ob ein bereits bestehender Haftbefehl aufrechterhalten, ein
Haftbefehl erlassen oder gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wird. Ich stehe auch hier fest an Ihrer Seite.
Sie kommen in Untersuchungshaft, wenn ein Haftbefehl erlassen bzw. aufrechterhalten wird.
Dies ist der Fall, wenn ein dringender Tatverdacht dafür besteht, dass sie sich strafbar gemacht
haben könnten, ein Haftgrund vorliegt (in den meisten Fällen Fluchtgefahr) und die Anordnung
der Haft verhältnismäßig ist. Sollte sich der Erlass bzw. die Vollstreckung eines Haftbefehls
nicht verhindern lassen, suche ich Sie in der Untersuchungshaft auf. Dort besprechen wir nach
Akteneinsicht die Sach- und Rechtslage sowie die Erfolgsaussichten einer Haftbeschwerde
oder eines Antrages auf Haftprüfung. Sollte ein solches Rechtsmittel Erfolg versprechen, lege
ich es für Sie ein und begründe, weshalb der Haftbefehl aufzuheben oder außer Vollzug zu
setzen ist. Hat das Rechtsmittel Erfolg, kommen Sie auf freien Fuß. Andernfalls bleiben sie
vorerst, im schlimmsten Fall bis zum Ende des Prozesses, in Untersuchungshaft.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Dauer des Verfahrens hängt insbesondere vom Umfang des Verfahrensstoffes, der Kapazität der Ermittlungsbehörden bzw. Gerichte und der individuellen Verteidigungsstrategie ab. Einfache Fälle können häufig innerhalb weniger Monate abgeschlossen werden, während komplexe Verfahren mitunter mehrere Jahre dauern können.
Auf jeden Fall. Nur dann ist gewährleistet, dass der Rechtsanwalt über die notwendige theoretische und praktische Berufserfahrung im Umgang mit Strafrechtsfällen verfügt und Sie es mit einem absoluten Spezialisten auf seinem Fachgebiet zu tun haben. Denken Sie daran:
Sie würden auch nicht zum Zahnarzt gehen, wenn Sie Herzprobleme haben. Ich bin seit über zehn Jahren als Strafverteidiger tätig und kenne mich daher bestens mit den Abläufen in einem Strafverfahren aus. Zudem unterrichte ich seit ebenfalls mehr als 10 Jahren Stunden und Rechtsreferendare im Straf- und Strafprozessrecht.
Nein. Bei mir erhalten sie eine sehr vertrauensvolle Verteidigung unabhängig von dem jeweiligen Tatvorwurf.
Die strafrechtliche Erstberatung, die 30-45 Minuten dauert und entweder mit mir persönlich,
per Telefon oder per Video-Call stattfinden kann, kostet 225,00 EUR inkl. USt. (19%).
Im Übrigen ist die Beantwortung der Vergütungsfrage höchstindividuell. Die Höhe der Kosten der Verteidigung hängen vor allem vom Umfang, der Dauer und der Schwierigkeit des Strafverfahrens ab.
Ich informiere Sie sehr gerne vor der Mandatsannahme ausführlich über das für Sie passende Vergütungsmodell, schließlich müssen Sie wissen, „was auf Sie zukommt“.
Dies hängt zum einen davon ab, ob das Strafrecht überhaupt vom Versicherungsschutz umfasst ist (sog. erweiterter Strafrechtsschutz) und zum anderen, ob ihnen eine Vorsatztat oder eine Fahrlässigkeitstat vorgeworfen wird. Zu beachten ist auch, dass die Rechtschutzversicherung häufig nicht sämtliche Gebühren des Strafverteidigers übernehmen, wenn eine individuelle Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde. In jedem Fall benötigen Sie aber eine schriftliche Kostenzusage ihrer Rechtsschutzversicherung. Ich bin Ihnen hierbei sehr gerne behilflich.
◽ ANREISE MIT ÖPNV
U-Bahn-Station: Bismarckstr.
U 2, U 7
Bus-Haltestelle: Bismarckstr.
109, N2 , N7
◽ ANREISE MIT PKW:
Öffentliche Parkplätze befinden sich direkt vor der Kanzlei und in unmittelbarer Nähe.